Der Arbeitsort beschreibt den Ort, an dem Beschäftigte hauptsächlich ihre beruflichen Aufgaben erfüllen. In der heutigen Arbeitswelt spielt nicht nur das Büro eine Rolle, sondern zunehmend auch das Homeoffice oder die Möglichkeit des mobilen Arbeitens. Dies erfordert klare Regelungen in den Arbeitsverträgen.
Studien zeigen, dass die Meinung über die Produktivität im Büro oder im Homeoffice deutlich variiert. Während viele Mitarbeiter angeben, dass sie zuhause effizienter arbeiten, haben Vorgesetzte oft die gegenteilige Ansicht. Diese unterschiedlichen Wahrnehmungen sollten bei der Regelung des Arbeitsorts Berücksichtigung finden.
Das Direktionsrecht des Arbeitgebers ermöglicht es, den Arbeitsort nach billigem Ermessen zu bestimmen. Normalerweise erfolgt die Arbeit im Betrieb des Arbeitgebers, jedoch können auch alternative Arbeitsmodelle wie Homeoffice oder mobile Arbeit verankert werden. Eine einseitige Anordnung des Arbeitgebers, im Homeoffice zu arbeiten, ist nicht zulässig.
Das Nachweisgesetz verpflichtet Arbeitgeber, den Arbeitsort im Vertrag oder einer entsprechenden Niederschrift festzuhalten. Wenn eine flexible Arbeitsortwahl möglich ist, muss dies ebenfalls dokumentiert werden.
Ob eine Änderung des Arbeitsortes möglich ist, hängt von den Regelungen im Arbeitsvertrag ab. Eine klare Versetzungsklausel kann hier hilfreich sein, um dem Arbeitgeber Handlungsspielräume zu geben. Fehlt eine präzise Arbeitsortregelung, kann der Arbeitgeber den Arbeitsort grundsätzlich bestimmen, wobei die Weisungen jedoch oft auf den Betrieb beschränkt sind.
Die Regelung des Arbeitsorts im Arbeitsvertrag ist von entscheidender Bedeutung für die Zufriedenheit und die Produktivität der Mitarbeitenden. Arbeitgeber sollten transparente Regelungen schaffen, um Missverständnisse zu vermeiden und Transparenz zu fördern.
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