Der Arbeitsort ist der Ort, an dem Mitarbeitende überwiegend ihre beruflichen Tätigkeiten ausüben. Mit der zunehmenden Popularität von Homeoffice und mobilem Arbeiten ist es entscheidend zu wissen, wie solche Regelungen im Arbeitsvertrag verankert werden sollten.
Arbeitnehmer arbeiten heutzutage oft nicht mehr ausschließlich im Büro, sondern nutzen auch das Homeoffice oder arbeiten mobil von verschiedenen Orten. Dies erfordert klare Regelungen im Arbeitsvertrag, die den Arbeitsort definieren. Arbeitgeber können beispielsweise den Hauptarbeitsort angeben und die Möglichkeit eröffnen, auch an anderen Orten zu arbeiten.
Laut dem Nachweisgesetz sind Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitsort im Arbeitsvertrag oder einem separaten Dokument zu vermerken. Sollten Mitarbeitende an mehreren Orten tätig sein können, muss dies ebenfalls deutlich festgehalten werden.
Die Fähigkeit des Arbeitgebers, den Arbeitsort zu ändern, hängt stark von den bestehenden vertraglichen Vereinbarungen ab. Ist der Arbeitsort im Vertrag festgelegt, kann dieser in der Regel nicht einseitig geändert werden, außer es besteht eine entsprechende Versetzungsklausel.
Wenn Arbeitgeber und Mitarbeitende sich darauf verständigen, dass Arbeiten im Homeoffice oder an mobilen Arbeitsplätzen gestattet ist, ist es ratsam, eine Zusatzvereinbarung zu treffen. Diese kann individuell oder als Betriebsvereinbarung für alle Mitarbeitenden erstellt werden.
Die Regelung des Arbeitsorts im Arbeitsvertrag ist von großer Bedeutung. Arbeitgeber sollten darauf achten, klare, flexible und rechtlich saubere Formulierungen zu verwenden, um Anpassungen und der zunehmenden Mobilität der Arbeitnehmer gerecht zu werden.
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