Für viele Schülerinnen, Schüler und Studierende gehört das Arbeiten in den Ferien zum Alltag. Diese kurzfristigen Beschäftigungen sind in der Regel lohnsteuerpflichtig, jedoch profitieren die meisten Ferienjobber von steuerlichen Freigrenzen.
Schüler und Studenten arbeiten in der Regel in Steuerklasse I, was bedeutet, dass sie bis zu einem Monatslohn von etwa 1.113,50 Euro keine Lohnsteuer zahlen müssen. Dies entspricht einem jährlichen Einkommen von rund 13.362 Euro.
Sollten dennoch Steuern einbehalten werden, können Schüler und Studierende diese durch eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt zurückfordern. Dies ist wichtig, da ein betrieblicher Lohnsteuerjahresausgleich durch den Arbeitgeber nur bei kontinuierlicher Beschäftigung über das gesamte Jahr möglich ist.
Für geringfügige Beschäftigungen bis zu 556 Euro pro Monat bieten sich Pauschalbesteuerungsoptionen an. Diese können jedoch nur unter bestimmten Bedingungen in Anspruch genommen werden und sind meistens nicht die erste Wahl für Schüler und Studenten.
Aushilfskräfte in der Landwirtschaft profitieren von noch günstigeren steuerlichen Regelungen mit einer Pauschalsteuer von nur fünf Prozent.
Zusätzlich haben Ferienjobber die Möglichkeit, Einnahmen aus Tätigkeiten als Übungsleiter oder Betreuer bis zu 3.000 Euro steuerfrei zu halten, was besonders für ähnliche Nebenjobs in Bildungseinrichtungen gilt.
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