Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der der monatliche Verdienst 556 Euro nicht überschreitet oder die nur kurzfristig ausgeübt wird. Es gibt zwei Hauptarten: geringfügig entlohnte Minijobs und kurzfristige Minijobs.
Ja, grundsätzlich ist es erlaubt, mehrere Minijobs auszuüben, solange dein Gesamteinkommen aus diesen Tätigkeiten 556 Euro pro Monat nicht überschreitet. In diesem Fall gelten die Jobs als geringfügig.
Die Anzahl der Minijobs ist nicht beschränkt, solange die Einkünfte aus allen Jobs zusammen die 556-Euro-Grenze nicht überschreiten. Achte darauf, dass die Arbeitgeber unabhängig voneinander sind.
Wenn du eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung hast, darfst du zusätzlich einen Minijob ausüben, der steuer- und abgabenfrei bleibt. Weitere Minijobs werden als sozialversicherungspflichtig angesehen.
In speziellen Lebenssituationen, wie der Elternzeit oder dem Bezug von Rente, gelten ähnliche Regeln. Auch in diesen Fällen darfst du Minijobs ausüben, solange die Einkünfte die festgelegte Grenze nicht überschreiten.
Das Arbeiten in mehreren Minijobs ist möglich, erfordert jedoch eine sorgfältige Planung. Achte darauf, dass die Gesamteinnahmen aus den Minijobs unter der Grenze bleiben und informiere dich über deine Rechte und Pflichten.
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