Die Ungleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten hinsichtlich der Mehrarbeitszuschläge erregt zunehmend Aufmerksamkeit. Ein aktuelles Urteil bringt Klarheit in diesem Bereich.
Das Landesarbeitsgericht Berlin hat kürzlich entschieden, dass tarifliche Regelungen, die Teilzeitbeschäftigten Mehrarbeitszuschläge erst ab der Überschreitung der regulären Wochenarbeitszeit für Vollzeitkräfte gewähren, diskriminierend sind. In diesem Fall war eine Teilzeit-Mitarbeiterin im Einzelhandel betroffen, die über ihre vertraglich festgelegte Arbeitszeit hinaus gearbeitet hatte.
Die betreffende Mitarbeiterin hatte innerhalb von sechs Monaten 62 Arbeitsstunden geleistet, ohne dabei die wöchentliche Arbeitszeit von 38 Stunden zu überschreiten. Der geltende Tarifvertrag für den Einzelhandel sah vor, dass Mehrarbeitszuschläge erst ab der 39. Wochenstunde anfallen. Daher wies der Arbeitgeber die Forderung nach Überstundenzuschlägen zurück und berief sich auf den Tarifvertrag.
Das Gericht stellte fest, dass die tarifliche Regelung die Teilzeitbeschäftigten benachteiligt, weil sie die verringerte Arbeitszeit nicht berücksichtigt. Dadurch wird die Gleichbehandlung im Sinne des Teilzeit- und Befristungsgesetzes verletzt. Dies führt dazu, dass auch Teilzeitkräfte Ansprüche auf Mehrarbeitszuschläge haben, wenn sie ihre individuelle Wochenarbeitszeit überschreiten.
Die Folge des Urteils ist eine gerichtliche Anpassung der Regelungen nach oben, was bedeutet, dass die Überschreitung der individuellen Wochenarbeitszeit für Teilzeitangestellte die Zuschlagspflicht auslöst. Das Gericht betonte zudem, dass eine tarifvertragliche Korrektur durch die Tarifparteien vorrangig ist, das Vorliegen einer Diskriminierung jedoch dennoch nicht die Aussetzung des Gerichtsverfahrens rechtfertigt.
Dieses Urteil ist ein bedeutender Schritt in Richtung Gleichbehandlung von Teilzeitkräften und zeigt, wie wichtig die rechtliche Absicherung gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz ist. Es ist entscheidend, dass Tarifverträge fair und gerecht gestaltet werden, um Benachteiligungen zu vermeiden.
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