Der Ausbildungsvertrag bildet die Grundlage für das Ausbildungsverhältnis zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem Azubi. Dabei regelt er wichtige Aspekte, die sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Auszubildenden von Bedeutung sind.
Für den Ausbildungsvertrag gelten die allgemeinen Rechtsvorschriften eines Arbeitsvertrags, ergänzt durch das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Wichtige Informationen, die im Ausbildungsvertrag enthalten sein müssen, sind:
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Auszubildenden die erforderlichen Inhalte der Ausbildung zu vermitteln. Dies beinhaltet:
Das BBiG und das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) definieren spezielle Rechte und Pflichten, die beachtet werden müssen. Kürzlich wurden Änderungen im Gesetz zur Umsetzung der Arbeitsbedingungen und im Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz vorgenommen, die die Vertragsgestaltung beeinflussen. Beispielsweise kann der Ausbildungsvertrag nun auch digitalisiert und per E-Mail übermittelt werden.
Bestimmte Vereinbarungen im Ausbildungsvertrag sind unzulässig und nach § 12 BBiG nichtig. Dazu gehören unter anderem:
Der Ausbildungsvertrag ist ein zentrales Dokument für die rechtssichere Beschäftigung von Auszubildenden. Arbeitgeber sollten alle relevanten Rechte und Pflichten kennen und die gesetzlichen Vorgaben einhalten, um eine erfolgreiche und rechtskonforme Ausbildung zu gewährleisten.
Mit dem Absenden des Formulars stimmen Sie den Datenschutzbestimmungen zu.
🔐 Wir behandeln Ihre Daten sicher und vertraulich.