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Arbeitszeiten in der Ausbildung: Was gilt es zu beachten?

Einführung in die Ausbildungsarbeitszeiten

Im Ausbildungsbetrieb müssen die Arbeitgeber die rechtlichen Vorgaben zu den Arbeitszeiten für Auszubildende einhalten. Es gibt Unterschiede in den Regelungen für minderjährige und volljährige Auszubildende.

Gesetzliche Grundlagen

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) bieten die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Arbeitszeiten von Auszubildenden. Für volljährige Auszubildende gelten die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), während für minderjährige Auszubildende spezielle Vorschriften des JArbSchG Anwendung finden.

Wöchentliche und tägliche Arbeitszeiten

Die wöchentliche Arbeitszeit ist im Ausbildungsvertrag festgelegt und darf für Volljährige bis zu 48 Stunden wöchentlich betragen. Minderjährige Azubis hingegen dürfen maximal 40 Stunden pro Woche arbeiten. Zudem ist die tägliche Arbeitszeit auf acht Stunden beschränkt, wobei in Ausnahmefällen eine Erhöhung auf bis zu 8,5 Stunden möglich ist.

Überstunden

Ein Großteil der Auszubildenden sieht sich mit Überstunden konfrontiert, wobei viele dafür nicht angemessen vergütet werden. Es ist wichtig zu wissen, dass gemäß BBiG eine Vergütung oder ein entsprechender Freizeitausgleich für Überstunden vorgesehen ist.

Sonn- und Feiertagsarbeit

Für minderjährige Azubis ist die Arbeit an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich verboten. Allerdings gibt es einige Ausnahmen, insbesondere in bestimmten Branchen wie Gastronomie oder Gesundheitswesen.

Berufsschulzeiten

Die Zeiten, die Auszubildende in der Berufsschule verbringen, zählen zur Arbeitszeit. Arbeitgeber sind verpflichtet, Auszubildende für Unterricht und Prüfungen freizustellen.

Ruhepausen

Alle Auszubildenden sind berechtigt, Ruhepausen einzuhalten. Minderjährigen Auszubildenden müssen im Voraus festgelegte Pausen gewährt werden, während für volljährige Azubis die Pausenregelungen des Arbeitszeitgesetzes gelten.

Schichtarbeit

In einigen Berufen ist Schichtarbeit erforderlich. Dabei sind die gleichen Höchstarbeitszeiten einzuhalten, und für minderjährige Auszubildende sind die Arbeitszeiten noch strenger geregelt. Nachlässigkeiten in diesem Bereich können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Über den Autor

Dominic Baum

Als Digitalstratege mit langjähriger Erfahrung im Recruiting verbindet er klassische Stellenvermarktung mit modernen, automatisierten Lösungen. Schon als Gründer seiner eigenen Agentur, welche er gewinnbringend verkauft hat, entwickelte er Social-Recruiting-Strategien für den Mittelstand. Heute verantwortet er die digitale Entwicklung von 18 Lokalradios und sorgt dafür, dass Recruiting effizienter, skalierbarer und sichtbarer wird – für Unternehmen wie Bewerber.

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