Die Beschäftigung von Auszubildenden bringt verschiedene rechtliche Verpflichtungen mit sich, insbesondere in Bezug auf Sozialabgaben und Versicherungen. Arbeitgeber müssen die spezifischen Anforderungen kennen, um rechtssicher handeln zu können.
Auszubildende sind auch während ihrer Ausbildung grundsätzlich versicherungspflichtig. Dies gilt unabhängig von der Höhe der Ausbildungsvergütung, solange sie im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses arbeiten.
Eine Beschäftigung liegt vor, wenn Auszubildende aktiv in den Betrieb integriert sind und praktische Kenntnisse sowie Fertigkeiten erwerben. Dies schließt auch die Zeit in Berufsschulen während des Blockunterrichts ein.
Die Sozialversicherungsbeiträge für Auszubildende richten sich nach der jeweiligen Ausbildungsvergütung. Diese variiert je nach Jahr des Ausbildungsbeginns:
Die Arbeitgeber und die Auszubildenden tragen die Beiträge jeweils zur Hälfte. Ein Zuschlag für Kinderlose müssen die Azubis jedoch selbst übernehmen.
Auszubildende sind auch in der Unfallversicherung versicherungspflichtig. Dabei gilt der Schutz jedoch unabhängig von der Höhe des Entgelts und auch während des Berufsschulunterrichts. Dies ist ein wichtiger Aspekt, den Arbeitgeber beachten müssen.
Bei der Entgeltabrechnung sind bestimmte versicherungs- und beitragsrechtliche Besonderheiten und mögliche Ausnahmen im Melderecht zu beachten, um rechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden.
Arbeitgeber, die Auszubildende beschäftigen, müssen sich der Versicherungspflichten und der damit verbundenen Sozialabgaben bewusst sein. Ein umfassendes Verständnis der gesetzlichen Vorgaben ist unerlässlich, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden und eine korrekte Abrechnung zu gewährleisten.
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