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Vorgaben zum Erscheinungsbild am Arbeitsplatz: Was ist möglich?

Einleitung

Das Erscheinungsbild von Mitarbeitenden am Arbeitsplatz sorgt immer wieder für Diskussionsstoff. Ob strenger Dresscode oder legere Kleidung – die Vorgaben variieren stark und müssen gut begründet sein. Hier erfahren Sie, unter welchen Umständen Arbeitgeber Vorschriften zum Aussehen ihrer Mitarbeitenden machen dürfen.

Direktionsrecht und Persönlichkeitsrechte

Grundsätzlich steht es jedem Mitarbeitenden frei, sein Aussehen selbst zu bestimmen. Das Direktionsrecht des Arbeitgebers kann jedoch in bestimmten Fällen Vorgaben machen, vorausgesetzt, diese sind durch ein berechtigtes Interesse gedeckt. Eine Abwägung zwischen den Weisungsbefugnissen des Arbeitgebers und den grundrechtlich geschützten Persönlichkeitsrechten der Mitarbeitenden ist unerlässlich.

Begründete Vorgaben

Vorgaben sind beispielsweise dann zulässig, wenn hygienische Anforderungen oder Sicherheitsvorschriften bestehen. Arbeitskleidung kann vorgeschrieben werden, ebenso wie Einschränkungen wie das Verbot von Piercings oder langen Fingernägeln, wenn dies aus sicherheitsrelevanten Gründen notwendig ist. Zudem können Unternehmen einheitliche Kleidungsstandards zur Wahrung der Corporate Identity festlegen.

Gesellschaftliche Akzeptanz und Veränderungen

Die gesellschaftliche Akzeptanz für bestimmte Erscheinungsbilder ändert sich im Laufe der Zeit. Während Bärte heutzutage häufig als modisch gelten, wird die Pflicht zum Tragen von Krawatten in vielen Unternehmen immer seltener. Ähnlich ist es mit Tattoos und Piercings, die zunehmend akzeptiert werden, allerdings in konservativen Branchen nach wie vor problematisch sein können.

Diskriminierung vermeiden

Bei Vorgaben zum Aussehen ist es wichtig, dass diese nicht diskriminierend sind. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Mitarbeitende vor Benachteiligung aufgrund von Rasse, Geschlecht, Alter und anderen Merkmalen. Arbeitgeber dürfen niemanden aufgrund seines Aussehens diskriminieren, was auch Übergewicht beinhaltet, es sei denn, dies hat einen direkten Einfluss auf die Arbeitseignung.

Betriebsvereinbarungen

Um klare Vorgaben zu treffen, ist es sinnvoll, diese in Arbeitsverträgen oder Betriebsvereinbarungen festzuhalten. Dies sorgt für Transparenz und fördert die Akzeptanz bei den Mitarbeitenden, die diese Regelungen mit ihrer Unterschrift anerkennen.

Fazit

Vorgaben zum Erscheinungsbild am Arbeitsplatz können sinnvoll und notwendig sein, müssen jedoch immer gut begründet und im Einklang mit den Rechten der Mitarbeitenden stehen. Ein offenes Gespräch und klare Regelungen helfen, Missverständnisse zu vermeiden.

Über den Autor

Dominic Baum

Als Digitalstratege mit langjähriger Erfahrung im Recruiting verbindet er klassische Stellenvermarktung mit modernen, automatisierten Lösungen. Schon als Gründer seiner eigenen Agentur, welche er gewinnbringend verkauft hat, entwickelte er Social-Recruiting-Strategien für den Mittelstand. Heute verantwortet er die digitale Entwicklung von 18 Lokalradios und sorgt dafür, dass Recruiting effizienter, skalierbarer und sichtbarer wird – für Unternehmen wie Bewerber.

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