Mit dem Beginn der Ausbildung startet für dich eine wichtige Phase – die Probezeit. Diese stellt sicher, dass sowohl du als auch dein Arbeitgeber herausfinden können, ob die Zusammenarbeit funktioniert. Doch wie lange dauert die Probezeit und welche Regelungen gelten?
Gemäß dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) umfasst die Probezeit mindestens einen und maximal vier Monate. In dieser Zeit kann das Ausbildungsverhältnis von beiden Seiten jederzeit ohne Frist und ohne Angabe von Gründen schriftlich gekündigt werden.
Die Probezeit ermöglicht eine unkomplizierte Beendigung des Ausbildungsverhältnisses, falls sich herausstellt, dass es nicht passt. Dies erfolgt in der Regel wiederum schriftlich, insbesondere bei minderjährigen Azubis, die die Zustimmung der Eltern benötigen.
Eine Verlängerung der Probezeit ist nur in speziellen Fällen wie längerer Krankheit möglich und muss schriftlich festgehalten werden. Eine pauschale Verlängerung ist nicht zulässig.
Um in der Probezeit erfolgreich zu sein, sind Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und Lernbereitschaft entscheidend. Zeige Engagement und Teamfähigkeit und halte dein Berichtsheft sorgfältig. Vermeide Fehlzeiten und unpassendes Verhalten wie Unzuverlässigkeit oder mangelnde Kommunikation.
Falls es dennoch zu einer Kündigung kommt, ist diese in der Regel rechtlich unanfechtbar. Suche das Gespräch mit deinem Ausbilder oder Beratungsstellen, um aus Erfahrungen für die Zukunft zu lernen.
Nach erfolgreicher Absolvierung der Probezeit läuft der Ausbildungsvertrag wie gewohnt weiter und du hast die Möglichkeit, deine Ausbildung in einer stabileren Arbeitsumgebung fortzusetzen. Plane langfristig und konzentriere dich auf deine Entwicklung.
Die Probezeit in der Ausbildung ist eine Chance, deine Fähigkeiten unter Beweis zu stellen. Beachte deine Rechte und Pflichten, zeige Motivation und halte einen offenen Kommunikationsstil. Selbst wenn es nicht funktioniert, kann eine Kündigung in der Probezeit auch den Anstoß für neue, bessere Möglichkeiten geben.
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