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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Any Lifestyle Marketing GmbH („Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Kunden („Auftraggeber“) über die Durchführung von Recruiting-Kampagnen, einschließlich Online- und Radiowerbung.

2. Vertragsabschluss & Zahlungsbedingungen

2.1 Der Vertrag kommt durch konkludentes Verhalten zustande, insbesondere durch Zahlung des vereinbarten Preises oder schriftliche Bestätigung des Angebots. Eine Unterschrift ist für den Vertragsabschluss nicht erforderlich.

2.2 Der Auftraggeber ist zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet, auch wenn er nach Annahme des Angebots die Mitwirkung verweigert oder nicht zahlt. In diesem Fall kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz verlangen.

3. Leistungen des Auftragnehmers

3.1 Der Auftragnehmer bietet Recruiting-Dienstleistungen an, darunter Social-Media-Kampagnen, Radiowerbung, Online-Stellenanzeigen und Employer Branding. Die genaue Leistungsbeschreibung ergibt sich aus dem individuellen Angebot.

3.2 Der Auftragnehmer wird die vereinbarten Dienstleistungen mit der gebotenen Sorgfalt erbringen, kann jedoch keine Garantie für eine bestimmte Anzahl an Bewerbungen oder Einstellungen übernehmen.

4. Pflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche erforderlichen Inhalte (z. B. Stellendetails, Bilder, Videos) rechtzeitig bereitzustellen.

4.2 Ein Ansprechpartner muss jederzeit benannt sein, auch bei Urlaub oder Abwesenheit.

4.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, Bewerbungen zeitnah zu sichten und mit Bewerbern in Kontakt zu treten.

4.4 Der Auftraggeber nimmt an regelmäßigen Update-Calls teil.

4.5 Sollte der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommen, kann dies dazu führen, dass die Kampagne als abgeschlossen gilt, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung besteht.

5. Zahlung & Kampagnenstart

5.1 Alle Zahlungen sind vorab zu leisten. Der Kampagnenstart erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.

5.2 Sollte die Zahlung nicht fristgerecht eingehen, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die Kampagne nicht zu starten und Schadensersatz zu fordern.

5.3 Social-Recruiting-Kampagnen erfordern den Einsatz eines Werbebudgets. Die anfallenden Werbekosten sind nicht in der Grundgebühr der Kampagne enthalten und sind gesondert zu entrichten.

6. Laufzeit & Kampagnenzeitraum

6.1 Die Laufzeit der Kampagne richtet sich nach dem gebuchten Angebot und beträgt in der Regel 30 bis 45 Tage, kann aber je nach Leistungspaket variieren.

6.2 Eine Verlängerung der Kampagne ist möglich, erfolgt jedoch nur durch gesonderte Vereinbarung und ein zusätzliches Angebot.

7. Verstöße & Folgen

7.1 Verletzt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten erheblich (z. B. keine Bereitstellung von Inhalten oder fehlende Reaktion auf Bewerber), gilt die Kampagne als erfolgreich beendet. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung.

8. Radiowerbung & Spotproduktion

8.1 Texte für Radiospots werden vom Auftraggeber bereitgestellt oder auf Wunsch durch den Auftragnehmer erstellt.

8.2 Der Spot wird erst nach Freigabe des Auftraggebers produziert. Nachträgliche Änderungen sind nicht mehr möglich, sobald die Produktion gestartet wurde.

8.3 Die Auswahl von Stimmen, Soundeffekten und Musik erfolgt durch den Auftragnehmer. Wünsche sind möglich, spezielle Sprecher nur gegen Aufpreis.

8.4 Es gibt keine Garantie für bestimmte Zeitslots bei der Radiowerbung, wenngleich der Auftragnehmer versucht, Wünsche zu berücksichtigen.

9. Gewährleistung & Haftung

9.1 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für den Erfolg der Kampagne oder eine bestimmte Anzahl an Bewerbungen.

9.2 Für Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers übernimmt der Auftragnehmer keine Verantwortung.

9.3 Der Auftragnehmer haftet nicht für technische Störungen oder externe Faktoren, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen, einschließlich der kurzfristigen Sperrung eines Werbekontos auf Meta oder unerwarteter Änderungen in Werberichtlinien oder Algorithmen.

10. Datenschutz

10.1 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung auf der Webseite.

10.2 Der Auftraggeber erklärt sich mit der Verarbeitung der zur Vertragserfüllung notwendigen Daten einverstanden.

11. Recruiting-Garantie

11.1 Der Auftragnehmer bietet dem Auftraggeber die Möglichkeit, im Rahmen der Kampagne eine kostenfreie Verlängerung der Kampagne in Anspruch zu nehmen, falls innerhalb der vereinbarten Laufzeit im unwahrscheinlichen Fall kein qualifizierter Bewerber gefunden wurde.

11.2 Als qualifizierter Bewerber gilt eine Person, die die grundlegenden Anforderungen der Stellenbeschreibung erfüllt und vom Auftraggeber mindestens zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wurde.

11.3 Die Garantie umfasst eine Verlängerung der Schaltung der Stellenanzeige auf dem Jobportal sowie erneute Social-Recruiting-Kampagnen.

11.4 Radiowerbung ist nicht Bestandteil der Garantie und wird nicht erneut ausgestrahlt. Eine erneute Buchung der Spots ist jedoch zu Sonderkonditionen möglich.

11.5 Social-Recruiting-Anzeigen werden nur dann erneut geschaltet, wenn der Auftraggeber das für die Werbeschaltung erforderliche Budget weiterhin trägt. Diese Kosten entstehen unabhängig von der Garantie, da sie bei jeder Werbeschaltung (auch durch den Auftraggeber selbst) anfallen.

11.6 Die Garantie umfasst eine einmalige kostenfreie Verlängerung der Kampagne für die gleiche Position. Nach dieser Verlängerung ist eine weitere Schaltung nur gegen erneute Buchung möglich.

11.7 Die Garantie gilt nicht, wenn:

  • der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten gemäß §4 dieser AGB nicht einhält (z. B. Bewerbungen nicht rechtzeitig bearbeitet, keine Rückmeldung an Bewerber oder den Auftragnehmer gibt).

  • der Auftraggeber während der Kampagne Änderungen an den Anforderungen oder Rahmenbedingungen vornimmt, die die Bewerbersuche erheblich beeinflussen (z. B. Gehaltsanpassungen, neue Qualifikationsanforderungen).

  • die mangelnde Bewerbungslage nachweislich auf externe Faktoren zurückzuführen ist, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen (z. B. plötzliche Branchenentwicklungen, wirtschaftliche Krisen oder behördliche Einschränkungen).

11.8 Die Verlängerung der Kampagne erfolgt ausschließlich durch eine erneute Schaltung der ursprünglichen Maßnahmen auf dem Jobportal und Social Recruiting. Eine Anpassung des Kanalmixes oder eine Erhöhung des Werbebudgets ist nicht Bestandteil der Garantie.

12. Gerichtsstand & Schlussbestimmungen

12.1 Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.

12.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: März 2025

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